Häufig gestellte FragenFragen zur Firmengründung und Kontoeröffnung in Georgien

Hier finden Sie Antworten zu Voraussetzungen, benötigten Dokumenten, Bearbeitungszeiten, Steuern und Bankkonten. Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann beraten wir Sie gerne persönlich.

Nach Eingang der vollständigen und ordnungsgemäß vorbereiteten Originalunterlagen dauert die Registrierung in der Regel drei bis fünf Werktage. Verzögerungen durch Behörden, Übersetzungen oder unvollständige Dokumente sind möglich.

Die Firmengründung kann grundsätzlich über eine entsprechende Vollmacht ohne persönliche Anreise durchgeführt werden. Für bestimmte Bankleistungen oder zusätzliche Prüfungen kann eine persönliche Anwesenheit erforderlich sein.

In der Regel benötigen wir beglaubigte Passkopien und Vollmachten mit Apostille. Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt von der gewählten Unternehmensform, Ihrem Wohnsitz und der gewünschten Leistung ab.

Ja. Ein georgisches Einzelunternehmen ist keine eigenständige juristische Person mit Haftungsbeschränkung. Der Unternehmer haftet grundsätzlich persönlich. Wenn Haftungsschutz wichtig ist, kann eine LLC die passendere Unternehmensform sein.

Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich eine Firma in Georgien gründen. Einschränkungen können sich jedoch aus Sanktionen, Geldwäschevorschriften, Bankrichtlinien oder individuellen Compliance-Prüfungen ergeben.

Sie können einen Wunschnamen angeben. Vor der Registrierung prüfen wir dessen Verfügbarkeit und mögliche Konflikte mit bereits eingetragenen Namen. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Registrierungsbehörde.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre offiziellen Unternehmensunterlagen und die Identifikationsnummer. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen grundsätzlich geschäftlich tätig werden. Zusätzliche Registrierungen oder Genehmigungen können je nach Tätigkeit erforderlich sein.

Die Kosten für die notarielle Beglaubigung und die Apostille trägt der Kunde selbst. Diese Dokumente müssen im jeweiligen Herkunfts- oder Aufenthaltsland vorbereitet und bezahlt werden.

Die erforderliche Übersetzung der Unterlagen ins Georgische sowie deren weitere Bearbeitung in Georgien übernehmen wir im Rahmen unseres vereinbarten Leistungspakets. Versandkosten nach Georgien trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

StartKap unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Beantragung eines georgischen Geschäfts- oder Privatkontos. Die Kontoeröffnung erfolgt jedoch ausschließlich nach Prüfung und Genehmigung durch die jeweilige Bank.

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