CRS / Steuer

Georgien und der automatische Informationsaustausch nach dem CRS

Georgien beteiligt sich am Common Reporting Standard (CRS) und damit am internationalen automatischen Austausch bestimmter Finanzkontoinformationen zwischen Steuerbehörden.

Das bedeutet: Ein Konto in Georgien ist gegenüber dem steuerlichen Ansässigkeitsstaat des Kontoinhabers grundsätzlich nicht automatisch „unsichtbar“.

Was ist der Common Reporting Standard?

Der CRS wurde von der OECD entwickelt, um die internationale Steuertransparenz zu verbessern. Teilnehmende Finanzinstitute erfassen bestimmte Informationen zu meldepflichtigen Konten und übermitteln diese an die zuständige nationale Steuerbehörde.

Sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Austausch erfüllt, können die Daten anschließend an den steuerlichen Ansässigkeitsstaat des Kontoinhabers oder einer meldepflichtigen beherrschenden Person weitergegeben werden.

Seit wann nimmt Georgien am CRS teil?

Georgien unterzeichnete 2022 das multilaterale Abkommen zum automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten entsprechende Prüf- und Meldepflichten für georgische Finanzinstitute.

Der erste internationale Informationsaustausch durch Georgien erfolgte im Jahr 2024 und bezog sich grundsätzlich auf meldepflichtige Finanzkontoinformationen des Jahres 2023.

Wer kann vom Informationsaustausch betroffen sein?

Betroffen sein können natürliche Personen, Unternehmen und – abhängig von ihrer Einstufung – die beherrschenden Personen eines Unternehmens, wenn sie in einem CRS-Partnerstaat steuerlich ansässig sind und ein meldepflichtiges Konto bei einem georgischen Finanzinstitut führen.

Die steuerliche Ansässigkeit wird unter anderem anhand einer Selbstauskunft und der vom Kunden vorgelegten Unterlagen festgestellt. Finanzinstitute können zusätzliche Nachweise verlangen.

Welche Informationen können gemeldet werden?

Abhängig von der Kontoart und der steuerlichen Einordnung können insbesondere folgende Angaben ausgetauscht werden:

  • Name und Anschrift
  • steuerlicher Ansässigkeitsstaat
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum bei natürlichen Personen
  • Konto- oder Depotnummer
  • Name des meldenden Finanzinstituts
  • Kontostand oder Kontowert zum Jahresende
  • bestimmte Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge
  • gegebenenfalls Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen
  • bei bestimmten Unternehmenskonten Angaben zu beherrschenden Personen

Was bedeutet das für in Deutschland steuerlich ansässige Personen?

Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und ein meldepflichtiges Konto in Georgien unterhält, muss damit rechnen, dass relevante Finanzkontoinformationen im Rahmen des CRS an die deutschen Steuerbehörden übermittelt werden.

Eine georgische Firma oder ein georgisches Bankkonto führt nicht automatisch zu einer Verlagerung der persönlichen Steueransässigkeit. Ausländische Einkünfte und bestehende steuerliche Erklärungspflichten müssen weiterhin ordnungsgemäß geprüft und erfüllt werden.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Georgien

Zwischen Deutschland und Georgien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt, welchem Staat für bestimmte Einkünfte und Vermögenswerte das Besteuerungsrecht zusteht und wie eine mögliche Doppelbesteuerung vermieden werden soll.

Das Abkommen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Einkünfte nur in Georgien versteuert werden. Entscheidend sind unter anderem der Wohnsitz, die persönliche Steueransässigkeit, die Art der Einkünfte, der Ort der Geschäftsleitung und die tatsächliche Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit.

Transparenz statt Steuerfreiheit

Der CRS ist keine zusätzliche Steuer und legt auch nicht fest, in welchem Staat Einkünfte besteuert werden. Er dient dem Austausch von Finanzkontoinformationen zwischen den zuständigen Steuerbehörden.

Vor einer Firmengründung oder Kontoeröffnung in Georgien sollten die persönlichen steuerlichen Auswirkungen deshalb mit einem qualifizierten Steuerberater im jeweiligen Ansässigkeitsstaat geprüft werden.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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